Berufsschulsozialarbeit

Die Berufsschulsozialarbeit unterstützt Sie bei verschiedenen Anliegen während der Ausbildung und im Übergang in das Berufsleben. Schulsozialarbeit an beruflichen Schulen spricht grundsätzlich alle Schüler*innen an, unabhängig von ihrer kulturellen und sozialen Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexuellen Identitäten, insbesondere jedoch Jugendliche mit unterschiedlichsten schulischen, betrieblichen und/oder persönlichen Problemlagen um auf einen möglichst optimalen Ausbildungsverlauf hinzuwirken:

1. Gefährdung in der Ausbildungsstelle

  • Konflikte am Arbeitsplatz mit Vorgesetzten und / oder Arbeitskolleg*innen
  • Gesetzliche Verstöße durch den Ausbildungsbetrieb
  • Fehlende Grundfertigkeiten, mangelnde Schlüsselqualifikationen
  • Verhaltensauffälligkeiten
  • Fehlzeiten
  • Unzufriedenheit / Über- /Unterforderung im Betrieb
  • Unzufriedenheit mit Berufswahl
  • Schlechte Verkehrsanbindung
  • Drohende Kündigung / schriftliche Abmahnung
  • Kündigung
  • Gewünschter Betriebswechsel

2. Gefährdung in der Berufsschule

  • Verhaltensauffälligkeiten
  • Konflikte mit Mitschüler*innen
  • Konflikte mit Lehrer*innen
  • Fehlende Grundfertigkeiten, mangelnde Schlüsselqualifikationen
  • Lernschwierigkeiten / schlechte Noten
  • Fehlzeiten
  • Androhung Bußgeld / Anzeige
  • Prüfungsangst / Schulphobie

3. Gefährdung im persönlichen Bereich

  • Konflikte im Elternhaus
  • Heimweh / Einsamkeit
  • Wirtschaftliche Probleme
  • Rechtliche Probleme / Strafverfolgung
  • Wohnprobleme
  • Gewalterfahrung
  • Aggressives, provokantes Verhalten
  • Suchtprobleme
  • Psychische Probleme
  • Schwangerschaft
  • Essstörungen
  • Gesundheitliche Probleme
  • Beziehungsprobleme

 Zugang

Die Schüler*innen können sich eigeninitiativ an die Fachkräfte der Berufsschulsozialarbeit wenden oder werden durch Schulleitung, Lehrkräfte, betriebliche Ausbilder*innen oder durch Eltern vermittelt. Die Beratungen finden in der Regel zu den Schulzeiten statt. Die Wahrnehmung der Beratungsleistung beruht stets auf dem Prinzip der Freiwilligkeit und Vertraulichkeit (Schweigepflicht).

Die Kontaktdaten der Sozialpädagogen entnehmen Sie bitte dem Aushang im Klassenzimmer oder der Seite Sozialforum auf dieser Homepage.

Die Berufsschulsozialarbeit ist dem BSSA-Konzept der Landeshauptstadt München / Sozialreferat / Stadtjugendamt verpflichtet.

Gefördert durch: